Aktuelles
Vorschlag der EU-Kommission: DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.
Der vorgelegte Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einführung der Kapitalgesellschaft EU Inc. wirft aus Sicht des DStV zahlreiche Fragen hinsichtlich Rechtssicherheit, Geldwäscheprävention, Steuervermeidung und Gläubigerschutz auf.Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast mit Taxdoo-Gründer Gothmann: Wie Verantwortung Kanzleien und Tax Tech verbindet
Das Unternehmen Taxdoo hat sein Kerngeschäft eingestellt und sich neu ausgerichtet. Im Podcast spricht Gründer Dr. Roger Gothmann über den radikalen Schritt, die Zukunft von Tax Tech und die Frage, wie Steuerkanzleien und Technologieunternehmen künftig besser miteinander arbeiten können.FG Köln : Unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts
Die unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts kann eine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO darstellen. So hat das FG Köln entschieden.BFH: Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen
Auch wenn der Arbeitgeber abkommenswidrig oder trotz fehlender beschränkter Steuerpflicht materiell-rechtlich zu Unrecht Lohnsteuer einbehält und abführt, steht dem Arbeitnehmer ein (Lohnsteuer-)Erstattungsanspruch in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. nicht zu (Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung).BFH: Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage
Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort, entschieden werden.BFH: Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
Eine Gruppe natürlicher Personen, die nicht in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft oder einer Erbengemeinschaft zusammengeschlossen sind, ist kein Rechtsträger im zivilrechtlichen und grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne und kann auch kein herrschendes Unternehmen im Sinne des § 6a Satz 3 und 4 GrEStG sein.
Wissenswertes
Der aktuelle Video-Tipp
Alle Video-Tipps
Für alle Steuerzahler
Für Gründer und Unternehmen
Für Arbeitnehmer
Für Immobilienbesitzer
Nützliche Links
| Rentenversicherungsunterlagen | www.deutsche-rentenversicherung.de |
| USt-ID-Nummer-Prüfung | evatr.bff-online.de |
| Finanzamtsverzeichnis | www.finanzamt.de |
| Bundessteuerberaterkammer | www.bstbk.de |
| Bundessteuerblatt | www.bundessteuerblatt.de |
| Bundeszentralamt für Steuern | www.steuerliches-info-center.de |
| Bund der Steuerzahler | www.steuerzahler.de |
| Industrie- und Handelskammer | www.ihk.de |
| Bundesministerium der Finanzen | www.bundesfinanzministerium.de |
| Bundesministerium der Justiz (Gesetze online) | www.bundesrecht.juris.de |
| Bundesfinanzhof BFH | www.bundesfinanzhof.de |
Steuern | Recht
| DATEV | www.datev.de |
| Steuernetz.de (Online Zeitung) | www.steuernetz.de |
| Juris Rechtsdatenbank | www.juris.de |
| Forum Deutsches Recht | www.recht.de |
| Becksche Linkliste | www.beck.de |
| Gesetz im Internet | www.gesetze-im-internet.de |
Datenschutz
| Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik | www.bsi.bund.de |
| Bundesbeauftragter für den Datenschutz | www.bfdi.bund.de |
| Internetsicherheit für Bürger | www.bsi-fuer-buerger.de |



