Ich freue mich, Sie auf meiner Homepage begrüßen zu dürfen. Lernen Sie uns und unsere tägliche Arbeit mit der ganz und gar nicht trockenen Materie „Steuern“ kennen.
Steuerberatung ist und bleibt eine sehr individuelle Tätigkeit, bei der Sie als Mandant im Mittelpunkt all unserer Bemühungen stehen. Selbst bei einem guten Internetauftritt können Sie nur unzureichend einschätzen, ob Sie bei den Personen, denen Sie Ihre höchstpersönlichen Angelegenheiten anvertrauen wollen, auch gut aufgehoben sind. Wir freuen uns daher, wenn wir Sie im persönlichen Gespräch sowohl von unseren fachlichen, als auch von unseren menschlichen Fähigkeiten überzeugen können.
Ihr Steuerberater
Henrik Moes und Mitarbeiter
Im Landkreis München war es auch in 2019 am attraktivsten, ein (neues) Gewerbe anzumelden. Dahinter folgen der Landkreis Miesbach sowie die kreisfreien Städte Rosenheim und Leverkusen. Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle NUI-Regionenranking des IfM Bonn.
» mehr dazu lesenDas BMF-Schreiben erläutert Einzelfragen zur Anwendung der Regelung über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG und der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG (ESanMV, Az. IV C 1 -S-2296-c / 20 / 10004 :006).
» mehr dazu lesenDer Bundestag hat am 14.01.2021 die Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Dazu hat der vzbv Stellung genommen.
» mehr dazu lesenDas FG Münster entschied, dass die dreimonatige Sperrfrist für zugezogene EU-Ausländer nach § 62 Abs. 1a EStG nicht gilt, wenn bereits vor Begründung des inländischen Wohnsitzes ein Kindergeldanspruch bestand (Az. 8 K 2975/20 Kg).
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